Das darf in den Sack
- Holz, naturbelassen, Bau- und Schalholz
- Mauerbrocken, Fliesen, Keramik
- Teppichreste/ Schaumstoffe
- Betonaufbruch, Mörtel, Sand
- Gartenabfall, Buschwerk
- Folien/ Kunststoffe
- Schrott/ Kabelreste
- Gas- und Porenbeton
- Laub und Grünschnitt
- Papier/ Pappe
- Gipskarton
- EPS (Styropor)
- Styrodur
Das darf nicht in den Sack
- Asbesthaltige Materialien
- Glas- und Mineralwolle
- Dachpappe
- Flüssigkeiten
- Farben, Öle
- Lebensmittel/ Essensreste
- Sonstige Sonderabfälle
- Gefährliche Abfälle
- Ofenausbruch
!WICHTIG FÜR DIE ABHOLUNG!
- Abholung erfolgt durch Kranfahrzeug, sorgen Sie bitte für eine freie & ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit
- 26t zulässiges Gesamtgewicht der Straße
- Kranauslage beträgt max. 6 m
- Durchfahrtsbreite beträgt mindestens 3 m
- Durchfahrtshöhe beträgt mindestens 4 m
!BITTE BEACHTEN!
- Örtliche Regelung zur Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Flächen/ Straßen
- Die Aufstellung des Sacks ist unter Bäumen, Telefon- und Stromleitungen nicht erlaubt