Das darf zu dem gemischten Baustellenabfällen:
- Hölzer
- Stoffe
- Metalle
- Kunststoffe
- u. v. m.
Beispiele:
- Parkett, Holzlatten,
- Flies, Teppiche, Abdeckungen
- Werkzeug, Stangen
- Laminatboden, Verpackungen, Folien
- Dämmstyropor (max. 10% des Gesamtvolumens)
Das darf nicht zu den gemischten Baustellenabfällen:
- Sondermüll (Farben, Öle, Lacke, Säuren, ...)
- Aushub, Asphalt
- Bitumen (z. B. Dachpappe)
- Asbesthaltige Materialien
- Essensreste
- Batterien
- Mehr als 1cbm Bauschutt (Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Estrich)
- Elektrogroßgeräte
- Mineral- und Steinwolle
- Carbon (CFK-Abfälle)
- Radioaktive Stoffe
Bei Unklarheiten oder fragwürdigen Materialien wenden Sie sich gerne an uns. Für alle Abfallbereiche steht Ihnen jederzeit ein Team fachkundiger Spezialisten mit Rat und Tat zur Seite.