Das darf zum Altholz AIV:
- Fenster/ Fensterstöcke (Auch mit Glas zulässig)
- Kabeltrommeln (Herstellung vor 1989)
- Außentüren
- Munitionskisten
- Holz aus dem Außenbereich (z. B. Gartenmöbel, Blumenkisten)
- Altholz aus industrieller Anwendung
- Altholz aus Schadensfällen