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Belastetes Altholz entsorgen

Altholz belastet Bild
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Abfallart im Überblick

Altholz AIV (belastet)

Beschreibung

Altholz, welches mit Holzschutzmittel behandelt wurde oder aufgrund der Schadstoffbelastung nicht in den Altholzkategorien AI-AIII zugeordnet werden kann

Das darf zum Altholz AIV:

  • Fenster/ Fensterstöcke (Auch mit Glas zulässig)
  • Kabeltrommeln (Herstellung vor 1989)
  • Außentüren
  • Munitionskisten
.

  • Holz aus dem Außenbereich (z. B. Gartenmöbel, Blumenkisten)
  • Altholz aus industrieller Anwendung
  • Altholz aus Schadensfällen
Für Gewerbebetriebe zu beachten:
Bei der Entsorgung von belasteten Hölzern handelt es sich um überwachungspflichtige Abfälle, welche bei Gewerbebetrieben ab bestimmten Mengen registriert werden müssen.

So ist ab der Gesamtjahresmenge von 2 Tonnen eine Erzeugernummer bei der zuständigen Gemeinde/ Stadt zu beantragen sowie ab 20 Tonnen ein Einzelentsorgungsnachweis zu erstellen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da die Genehmigung & Erstellung einige Wochen in Anspruch nehmen kann und kostenpflichtig ist.

Im Privaten Bereich findet dies keine Anwendung.

Simmerl-klein Bild


Bei Unklarheiten oder fragwürdigen Materialien wenden Sie sich gerne an uns. Für alle Abfallbereiche steht Ihnen jederzeit ein Team fachkundiger Spezialisten mit Rat und Tat zur Seite.