Das darf zum Bauschutt, gemischt Klasse II:
- Klinker/ Ziegel ohne Anhaftungen
- Dachpfannen (ohne Bewuchs)
- Beton (ohne Anstriche, ohne Anhaftungen)
- Keramik
- Ton
- Porzellan
- Zementestriche
- Naturstein
- Fliesen
- Glasbausteine
- max. 15% mineralische Anhaftungen wie Putze/ Kleber/ Mörtel etc.
Diese Stoffe dürfen nicht zusammen mit Bauschutt entsorgt werden:
- Holz/ Metall
- Kabel, Rohre, Gummi, Kunststoffe, Holzfaserplatten
- Gipshaltige Baustoffe (z.B. Ytong, Rigips-, Fermacell-, Xella-Platten)
- Dämm- bzw. Bauschäume
- Dachpappe
- Pappe, Karton, Papier
- Dämmmaterial (Mineralwolle, Styrodur, etc.)
- (Guss-) Asphalt
- Faserzementplatten/ Asbest
- Brandschutt
- Speichersteine aus Elektroöfen
Als Bauschutt, gemischt Klasse II gelten außerdem nicht:
Kontaminierter Bauschutt der Klasse IV wie:
- Bauschutt mit Kleber auf Kunststoff-/Teerbasis
- Perlitgefüllte Ziegel
- Bauschutt mit Schutzanstrichen oder Beschichtungen
- Estrich mit Kokosmatten
- Magnesit-/ Calciumsulfat-Estriche
- Schlacke bzw. -haltige Baustoffe
- Fehlbodenschüttungen
- Dachkiese/ -schüttungen
- Polymerbetone
- Dämmputze
- Gips-/ Styroporputze
- Ölverunreinigter Bauschutt
- Beton mit Schwarzanstrich/ -anhaftungen auf Bitumen- /Teer-/ Kunststoffbasis
- Beton/ Estrich mit Dampfsperren/ Ölpapier
- Kaminschutt mit Rußanhaftungen und/oder Schamotte
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Allgemeines zu beachten:
- Bitte halten Sie den Bauschutt so rein wie möglich. Sie tragen somit aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz bei
- Verunreinigte und kontaminierte Materialien bitte separat anfragen
- Bei abweichendem Containerinhalt wie der ursprünglich bestellte, behalten wir uns Preisanpassungen gem. unserem Bauschuttmerkblatt vor. Dieses finden Sie rechts. neben dem Text
- Im Bauschutt dürfen keine gefährlichen Fasern (Asbest/ KMF) enthalten sein! Bitte informieren Sie sich über Asbest unter https:/lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_9_asbest.pdf
- Weiterführende Informationen zu den einzelnen Bauschuttklassen erhalten Sie in unserem Bauschuttmerkblatt